16. Juni 2020
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Allgemein
Kunde: GlaxoSmithKline GmbH & Co. KG
Thema: Checkliste: Kostenerstattung von Meningokokken-Impfungen
Da aktuell nur Impfungen gegen Meningokokken C standardmäßig empfohlen sind, werden nur diese von Krankenkassen übernommen. Bestmöglichen Schutz bieten aber noch zwei zusätzlich mögliche Impfungen: gegen Meningokokken B und AWY. Borchert & Schrader hat im Auftrag von GSK eine Checkliste mit Tipps für Eltern erstellt, wie sie eine Kostenerstattung erwirken können. (Bildquelle: Andrej Freidich)